Steuererklärungen

Die Erstellung von Steuererklärungen ist eine gesetzliche Pflicht, die wir gerne für Sie übernehmen. Welche Erklärungen können Sie bei uns anfertigen lassen?

Betriebliche Erklärungen:

  • Körperschaftsteuer
  • Gewerbesteuer
  • Einheitliche und gesonderte Feststellung
  • Umsatzsteuer

Private Erklärungen:

  • Einkommensteuer
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer
  • Feststellung von Einheitswerten (z.B. für Grundsteuer)

Die Leistung beinhaltet:

  • Erstellung der Erklärung sowie sämtlicher Anlagen zur Erklärung
  • Kommunikation mit dem Finanzamt
  • Kurze Beratungsleistungen bis 15 min.
  • Erinnerungsservice für Steuervorauszahlungen

Zusatzleistungen:

  • Anpassung von Vorauszahlungen
  • Prüfung von Bescheiden und Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Stundungsanträge
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung
  • Steuervorausberechnungen
  • Beratungsleistungen ab 15 min.